Dokumentation
Die Definition (Dokumentation) des Wortes heißt beweisen und soll Informationsträger sein. In der Charta Venedig 1964, in Artikel 16 veröffentlicht und festgelegt. Alle Arbeiten der Konservierung und Restaurierung müssen vor dem Erstellen einer genauen Dokumentation von analytischen und kritischen Berichten, von Zeichnungen und Photographien begleitet sein. Alle Arbeitsphasen sind hier zu verzeichnen: Freilegung, Bestandssicherung, Wiederherstellung und Integration sowie alle im Zuge der Arbeit festgestellten technischen und formalen Elemente. Diese Dokumentation ist in einem Archiv oder einer öffentlichen Institution zu hinterlegen.

Eigene Anmerkung: Eine Dokumentation sollte daher an geeigneter Stelle aufbewahrt werden, z.B. beim Objekt oder – falls möglich – beim ausführenden Restaurator, beim privaten Auftraggeber oder entsprechenden Institutionen. z. B. beim Horenmann. Insitut.

Artikel 10: E.C.C.O Berufsrichtlinien. Der Beruf des Restaurators, Stand 1993
Die Dokumentation über Kulturgut sollte Aufzeichnungen über die Eingriffe zu Untersuchungen, Konservierungen und Restaurierungen sowie weitere relevante Informationen umfassen. Diese Dokumentation gehört zum Kulturgut und muss zur entsprechenden Verwendung bereitgehalten werden.

Unter der Doku. versteht man heute die Sammlung von Fakten, das Festhalten von Arbeitsvorgängen. Bei der Doku wird alles zur späteren Beweisführung erfasst. Die Aufgabe der Doku besteht darin, den technischen und erhaltungstechnischen Ist – Zustand im Augenblick der Anfertigung und bei einer  Restaurierungsdokumentation, den Ablauf einer Restaurierung festzuhalten.
                                                                         Primärdokumentation
Heute unterscheidet man:                                   am Objekt befindliche Vermerke.
                                                                         Substanzbelege (Campione oder                                                                           Sekundärdokumentation
Erhaltungszustand, Ablauf der Restaurierung.
Endzustand  
                                                                         Tertiärdokumentation   

Die stete Dokumentation während der Arbeit zwingt die Restauratoren / in zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Objekt. Er/ Sie muss seine /Ihre Tätigkeit immer wieder erneut überprüfen, vorgesehene Arbeitsschritte erneut überdenken u.. gegebenenfalls diese noch abändern.Verfasst von Karl Faltermeier, Vorträge der Tagung von 1989, Dokumentation in d. Restaurierung. Der Restaurator ist verpflichtet, eine Dokumentation zu führen, in der alle von ihm durchgeführten Maßnahmen und Untersuchungen, deren Ergebnisse und alle zur Substanzsicherung und Restaurierung angewandten Maßnahmen, Methoden und Materialien dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist eine wichtige Quelle für die Geschichte des Kunst- und Kulturgutes. Ich unterscheide daher in einer Arbeitsdokumentation vor, während und nach der Konservierung und Restaurierung, mit oder ohne Schadenskartierungen die im Atelier verbleibt und einer Abschluß-Dokumentation für den Auftraggeber/ In oder zur Veröffentlichung. Die Dokumentation wird nach Abschluß der Tätigkeit am Gemälde mit dem Gemälde übergeben, oder nach gereicht.

v.w.n.d.K.R. verwendter Kürzel hier auf Website. Vor, während, nach, der Konservierung, Restaurierung.

Hier werde ich in nächster zeit alle Projekte in einer PdF Dokumentation der letzten 40 Jahre aus den verschieden Fachgebieten der Konservierung, Restaurierung und Rekonstruktion vor stellen .Ist aber noch in Arbeit. Schauen Sie wieder mal rein. Ihr Restaurator